Juli 2026

Japankäfer: Anpassungen der Massnahmen

Für die Saison 2026 gelten in der Schweiz angepasste Massnahmen gegen den Japankäfer (Popillia japonica). Grundlage sind die aktualisierte Verordnung des BLW (VpM-BLW) sowie der überarbeitete Notfallplan Nr. 7 und das Merkblatt Nr. 20. Ziel ist eine schweizweit einheitliche Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Topfpflanzen: Künftig wird nicht mehr zwischen verschiedenen Topfgrössen unterschieden. Entscheidend ist, dass die Töpfe vom 1. Juni bis 30. September unkrautfrei gehalten werden. Sie müssen weiterhin auf einer versiegelten, für Larven undurchlässigen Fläche oder erhöht auf Arbeitstischen stehen.
  • Freilandproduktion: Neu muss nur noch der Boden direkt über dem Erdballen zwischen dem 1. Juni und 30. September unkrautfrei sein. Wie dies erreicht wird, ist nicht mehr vorgeschrieben. Zur weiteren Risikoreduktion empfehlen die Behörden, wenn möglich auch den Bereich bis 70 Zentimeter um den Erdballen unkrautfrei zu halten.

Die Anpassungen geben den Betrieben mehr Spielraum bei der Umsetzung und sollen gleichzeitig die Ausbreitung des Japankäfers wirksam verhindern.

Für mehr Infos zum Japankäfer, klicken Sie auf diesen Link.

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