Für das Mitführen von Anhängern im Strassenverkehr gelten präzise Vorschriften, die Lohnunternehmer beachten müssen. Seit dem 1. November müssen Anhänger an der Dreipunkt-Hydraulik/am Unterlenker mitgeführt werden.
Was sonst noch zu beachten ist, hat Agrotec Suisse in Zusammenarbeit mit Landtechnik Schweiz und anderen Branchenakteuren auf einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt ist auf der Geschäftsstelle erhältlich.
Kontakt
Verband Lohnunternehmer Schweiz Rütti 15 CH-3052 Zollikofen BE
+41 56 450 99 90 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.