Achtung: Das System ändert ab 2026!
Der Bund führt eine neue, einmalige Registrierung auf der Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein. Nur wer sich dort registriert, kann die Steuer ab 2026 zurückfordern.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzen die Strasseninfrastruktur (die durch die Steuer finanziert wird) kaum, weshalb ein Teil der Mineralölsteuer zurückverlangt werden kann.
- Die einmalige Registrierung sollte jetzt sofort vorgenommen werden, um für die jährliche Rückerstattung (Antragstellung jeweils zwischen 1. Mai und 30. Juni) bereit zu sein.
Die Details zum genauen Vorgehen sind auf der Webseite des Schweizer Bauernverbands (SBV) zu finden.
Bei Rückfragen:
Hannah von Ballmoos, Leiterin Energie & Umwelt, Tel. 056 462 50 06
Letzte Chance für Rückerstattung 2024
Die Einreichungsfrist für die Rückerstattung 2024 der Mineralölsteuer endete im Juni 2025. Aufgrund der vor-gängigen Gesetzgebung kann man die Rückerstattung 2023 aber noch bis am 31. Dezember 2025 beantragen. Dafür ist noch das bisherige Formulare zu nutzen. Dieses kann man Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 058 462 65 47 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anfordern.