Oktober 2026

Gülle bleibt bei EP unbedenklich

Wegen des aktuellen Ausbruchs von Enzootischer Pneumonie (EP) gibt es beim Gülleausbringen keine besonderen Einschränkungen. Es genügen die üblichen Hygienemassnahmen.

Seit dem Ausbruch der Enzootischen Pneumonie in einem grossen Schweinering fragen sich viele Landwirte und Lohnunternehmer, ob sie Gülle weiterhin ohne Bedenken ausbringen können. Die Antwort ist Ja.

Der Erreger der Krankheit, Mycoplasma hyopneumoniae, wird nicht über den Kot ausgeschieden, sondern nur über Speichel und Nasensekret. Gelangt er trotzdem in die Gülle, stirbt er dort ab. Laut SUISAG ist die Gülle bei EP deshalb kein grosser Risikofaktor.

Für das Ausbringen gelten keine Einschränkungen, die über die üblichen Hygienemassnahmen hinausgehen. Dazu gehört, dass das Güllefass sauber auf den Betrieb kommt und ihn sauber wieder verlässt. Die Fahrzeuge werden ausserhalb des Betriebs gewaschen, und Gülle darf nicht in das Güllesystem des Betriebs zurückfliessen (SUISAG-Merkblatt). Wichtig bleibt die Biosicherheit im Stall.

Der Erreger verbreitet sich vor allem direkt von Tier zu Tier und über die Luft. Er kann aber auch an verschmutzten Kleidern, Schuhen oder Geräten weitergetragen werden. Für gesperrte Betriebe gelten zudem die Anordnungen des kantonalen Veterinärdienstes.

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