August 2026

Import von Futtermais vorübergehend zollfrei

Die ausgeprägte Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in verschiedenen Regionen der Schweiz zu tieferen Futtererträgen geführt. Um die Futtermittelbeschaffung zu erleichtern, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Grenzabgaben für Mais zu Futterzwecken vorübergehend aufgehoben.

Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 kann frischer oder silierter Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 Prozent zu einem Grenzabgabensatz von 0 Franken pro 100 kg brutto in die Schweiz eingeführt werden. Damit entfallen sowohl Zoll als auch Garantiefondsbeitrag. Die Massnahme erfolgte auf Antrag des Schweizer Bauernverbands (SBV) und soll insbesondere Tierhaltungsbetrieben ermöglichen, Silomais kostengünstiger zu beschaffen und Reserven für die Winterfütterung anzulegen.

Auch die Grenzbelastungen für Heu und Grassilage wurden per 1. August 2026 bereits aufgehoben.

Die Importe müssen ordnungsgemäss bei einer Zollstelle angemeldet werden. Zudem ist eine Generaleinfuhrbewilligung der Pflichtlagerorganisation réservesuisse erforderlich.

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