«Betriebsbesuche rechtlich abgestützt»

In letzter Zeit haben einzelne Lohnunternehmen Anfragen oder angekündigte Betriebsbesuche des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik (SVS) erhalten. Dies führte vereinzelt zu Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit und der rechtlichen Grundlage solcher Kontrollen.

Der SVS ist eine Fachorganisation, die befugt ist, Kontrollen durchzuführen und einen Blick in die Werkstatt zu werfen. (Symbolbild, Pixabay)

Der SVS ist eine Fachorganisation, die befugt ist, Kontrollen durchzuführen und einen Blick in die Werkstatt zu werfen. (Symbolbild, Pixabay)

Gemäss Art. 51 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) kann die Suva Fachorganisationen mit besonderen Durchführungsaufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit beauftragen. Der SVS ist eine solche Fachorganisation. Auch die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) hält auf ihrer Webseite fest, dass neben der Suva und den kantonalen Arbeitsinspektoraten weitere
Fachorganisationen zu den offiziellen Durchführungsorganen der Arbeitssicherheit gehören. Diese können im Rahmen ihres Auftrages Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten durchführen und begleiten.

Für den Bereich Schweissen, Schneiden und Umgang mit Gasen verfügt der SVS über ein entsprechendes Mandat der Suva beziehungsweise der EKAS. Damit verbunden sind auch Betriebsbesuche und Kontrollen im Rahmen dieses Auftrages.
Solche Besuche sind grundsätzlich legitim und rechtlich abgestützt – auch bei Betrieben, die keine klassischen «SuvaBetriebe» sind. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Betrieb dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) untersteht, beispielsweise weil familienfremde Mitarbeitende beschäftigt werden.
UVG-pflichtige Betriebe sind zudem verpflichtet, ein Sicherheitskonzept gemäss EKAS-Richtlinie 6508 nachweisen zu können. In der Landwirtschaft kann dies beispielsweise über eine anerkannte Branchenlösung wie agriTOP erfolgen. Es wird empfohlen, angekündigte Betriebsbesuche ernst zu nehmen und bei Unklarheiten frühzeitig das Gespräch mit der betreffenden Fachorganisation zu suchen.

 

Autor: Benedikt Hellermann, Foto: Kirsten Müller
Benedikt Hellermann ist Sicherheitsingenieur bei der BUL und verantwortlich für agriTOP. Direkter Kontakt: +41 26 420 17 25

 

Dieser Artikel ist im Agroluchs 35 1-2026 erschienen.

 

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