Sicherheit am Frontlader: Verschärfte Normen und Pflichten für Unternehmer

Seit dem 26. April 2024 gelten strengere Anforderungen an die Sicherheit von Frontladern. Die bisherige «Vermutungswirkung» der Normen reicht nicht mehr aus. Was bedeutet das konkret für die Beschaffung neuer Maschinen und den Arbeitsschutz im Lohnunternehmen? Die Stiftung agriss schaft einen Überblick.

Bei diesem Unfall in S-chanf (GR) starb der Frontladerfahrer. Ein Tod, der mit einem Schutzaufbau hätte verhindert werden können. (Quelle: Polizei Graubünden)

Bei diesem Unfall in S-chanf (GR) starb der Frontladerfahrer. Ein Tod, der mit einem Schutzaufbau hätte verhindert werden können. (Quelle: Polizei Graubünden)

Ein Moment der Unachtsamkeit oder ein ruckartiges Manöver genügt, und eine Last kann vom Frontlader in Richtung Kabine stürzen. Für Lohnunternehmer, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden tragen, ist dies ein kritisches Szenario. Eine aktuelle Änderung im EU-Recht, die auch Auswirkungen auf den Schweizer Markt hat, schliesst nun eine langjährige Sicherheitslücke.

Das Ende der Sicherheitslücke

Bisher konnten sich Hersteller auf die Norm «SN EN 12525» berufen. Wer diese einhielt, erfüllte automatisch die Maschinenrichtlinie – die sogenannte «Vermutungswirkung» griff. Doch die Praxis zeigte, dass die alte Norm keine ausreichenden Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände forderte.

Mit dem EU-Durchführungsbeschluss 2024/1256 wurde diese Vermutungswirkung per 26. April 2024 aufgehoben. Das bedeutet: Hersteller können sich beim Thema Fahrerschutz nicht mehr blind auf die alte Norm stützen.

Was Hersteller jetzt leisten müssen

Für alle Frontladermodelle, die seit dem Stichtag produziert oder verkauft werden, gilt:

  • Individuelle Risikobeurteilung: Jeder Lader muss nach EN ISO 12100 bewertet werden.
  • Technische Lösungen statt Warnkleber: Ein blosser Warnhinweis in der Betriebsanleitung reicht nicht mehr aus. Wenn das Risiko besteht, dass Lasten auf den Fahrersitz fallen (z. B. Ballen), muss eine technische Schutzlösung her.
  • Rückrufpflicht: Modelle im Handel, die diesen Schutz nicht bieten, dürfen nicht mehr verkauft werden und müssen ggf. zurückgerufen werden.

Die Lösung liegt meist in einer geeigneten Schutzstruktur am Frontlader selbst oder einer zertifizierten Schutzkabine (bzw. einem FOPS-Schutzaufbau) am Traktor.

Konsequenzen für Lohnunternehmer

Für Betriebsleiter ergeben sich daraus zwei zentrale Handlungsfelder:

  1. Bei der Investition: Achten Sie beim Kauf neuer Frontlader-Kombinationen penibel auf die Konformitätserklärung. Der Hersteller muss bestätigen, dass die Maschine auch unter den neuen Aspekten sicher ist. Frontlader dürfen nur noch an Traktoren mit Kabine oder geeignetem Schutzaufbau montiert werden.
  2. Beim Bestands-Check: Prüfen Sie Ihren bestehenden Fuhrpark. Unabhängig vom Baujahr sollten Sie sich die Frage stellen: Ist mein Fahrer geschützt, wenn eine Grossballe abrutscht? Ist kein ausreichender Schutz vorhanden, müssen geeignete Einrichtungen nachgerüstet werden, um der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen.

 

Best Practice: Sicherer Einsatz im Team

Auch die beste Technik ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand. Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmässig zu folgenden Punkten:

  • Werkzeugverriegelung: Vor jedem Einsatz den Gegendruck-Test durchführen.
  • Strassenfahrt: Frontlader immer absenken (tiefer Schwerpunkt, freie Sicht). Das vordere Sichtfeld muss gemäss ECE R71 frei bleiben.
  • Überhang beachten:
    • 3–4 m: Zwei Weitwinkelspiegel (hochkant, mind. 500 cm²).
    • 4–5 m: Geprüfte Querverkehrs-Kamera nutzen.
    • Über 5 m: Im Strassenverkehr unzulässig.
  • Sachentransporte: Auf öffentlichen Strassen mit dem Frontlader verboten.
  • Gefahrenbereich: Nie unter angehobene Lasten treten und keine Personen anheben.
  • Sicht: Bei eingeschränkter Sicht zwingend mit Hilfsperson manövrieren.

 

Mehr Infos zur Maschinensicherheit finden Sie auf agriss.ch

Quelle: Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)

 

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