Der Japankäfer (Popillia japonica) bedroht Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt. Der Bund reagiert mit einem neuen Notfallplan, der Zuständigkeiten klärt und Bekämpfungsmassnahmen bündelt.
Ziel ist es, Ausbrüche rasch zu erkennen, die Ausbreitung zu bremsen und Schäden zu mindern.
Aktuell gibt es vier sogenannte Tilgungsgebiete in den Kantonen Basel-Stadt, Schwyz, Wallis und Zürich. In diesen Zonen wird der Schädling mit gezielten Massnahmen vollständig beseitigt – etwa mit Fallen, Insektiziden und Transportbeschränkungen. In einer weiteren Befallszone in den Kantonen Wallis und Tessin ist eine Tilgung nicht mehr möglich – hier geht es nur noch um Eindämmung.
Die Flugzeit des Japankäfers dauert von Juni bis September. In dieser Zeit kann der Käfer unbeabsichtigt über Gepäck oder Fahrzeuge in neue Gebiete verschleppt werden.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst ruft zur Wachsamkeit auf: Fahrzeuge und Gepäck sorgfältig kontrollieren, verdächtige Käfer einfangen und dem kantonalen Pflanzenschutzdienst melden. Der Japankäfer kann mit einheimischen Arten verwechselt werden – daher ist eine genaue Bestimmung wichtig.
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